Rechtliches

Das deutsche Urheberrecht

in wenigen Worten

rechtliche Hinweise zu einem problemlosen Umgang mit dem deutschen Urheberrecht

In Zeiten von Sozialen Netzwerken und der Möglichkeit, Inhalte schnell teilen zu können, ist vielen Nutzern überhaupt nicht bewusst, daß sie die Fotos eines Fotografen nicht ohne vorherige Vereinbarungen nutzen dürfen. Dieses Verhalten kann aber unter Umständen eine Abmahnung des Verursachers der Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen, weshalb wir mit unseren Kunden auch immer die Thematik der Nutzungsrechte klären und festlegen.
Für Internet-Surfer sieht die Sache ganz anders aus und wer nicht irgendwann den Brief eines Rechtsanwaltsbüros in seinem Briefkasten vorfinden möchte, sollte folgendes immer beachten:

Regel Nr. 1

Wenn du das Bild, das du gerade unter deinem Namen bei Facebook, Instagram, Twitter und Co hochladen willst, nicht selbst erstellt hast, darfst du das nicht! Also lass es einfach.

Regel Nr. 2

Hast du den Urheber – sprich Ersteller – des Bildes vor dem Hochladen um Erlaubnis gefragt und eventuell eine Nutzungsgebühr entrichtet, dann solltest du dich vor dem Hochladen vergewissern, dass du auch die Nutzungsrechte für die Plattform gekauft hast, bei der du nun versuchst das Bild hochzuladen. Hintergrund dieses Hinweises ist es, dass du mit dem Hochladen des Bildes dem Dienst (Facebook und co) weitreichende Nutzung ermöglichst. Das ist eventuell nicht von den Nutzungsrechten abgedeckt.

Regel Nr. 3

Ausnahmen bestätigen die Regel. Sprich: auch wenn Creative Commons drauf steht, musst du genau wissen, was du tust.

Regel Nr. 4

Der Urheber des Bildes – sprich der Fotograf – ist namentlich immer zu nennen. Vielleicht vereinbart der Fotograf mit dir, dass er auf seine Namensnennungsrechte verzichtet. Grundlage dafür ist aber natürlich eine entsprechende Nutzungsvereinbarung.